Bürgerentscheid FOC: Ja – aber rechtssicher

Gemeinderat beschließt zuerst Prüfung durch die Kommunalaufsicht.

Unabhängig von der Frage, ob ein FOC gewollt oder nicht gewollt wird, geht es um die rechtliche Zulässigkeit eines Beschlussantrages. Diese Frage stellt sich grundsätzlich bei jedem eingebrachten Antrag und sollte von der einbringenden Fraktion im Vorfeld geprüft werden. Spätestens der Bürgermeister muss die rechtliche Zulässigkeit prüfen und gegebenenfalls sogar einen gefassten Beschluss des Rates aussetzen.

In einem offenen Brief an den Bürgermeister und die Fraktionen  haben wir unsere rechtlichen Bedenken formuliert. Nicht in Form eines Rechtsgutachtens sondern nur alseine erste rechtliche Einschätzung.

Die Grundlage dazu entstand bereits während der Ratssitzung, als der Antrag der CDU zum Bürgerentscheid  vorgelegt wurde.  Wir haben einem Bürgerentscheid gerne zugestimmt, aber, wie der gesamte Rat, gebeten, prüfen zu lassen, ob dieser rechtlich auch zulässig ist. Dem ist der Bürgermeister nachgekommen. Sollte dieser Weg einer auch von uns gewünschten aktiven Bürgerbeteiligung sich als nicht gangbar erweisen, hatten wir noch in der Sitzung eine amtliche Einwohnerbefragung angeregt, um auf jeden Fall eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

„Als verantwortungsbewusste Ratsmitglieder haben wir uns, neben der Einbringung unserer langjährigen kommunalpolitischen Erfahrungen, selbstverständlich rechtlich informiert. Dazu stehen uns einige Möglichkeiten zur Verfügung. Sei es die Nachfrage bei Fachanwälten oder auch die Beratung durch die SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik), deren Mitglied wir sind. Einen Großteil der Informationen aus unserem Schreiben kann man  aber auch jederzeit im Internet recherchieren“, so der Vorsitzende der SPD Grafschaft, Udo Klein. „Vorausgesetzt man ist wirklich interessiert“.

Und wenn man wirklich an einer repräsentativen Bürgerentscheidung interessiert ist, wird man auch unserem Vorschlag folgen, den geplanten Bürgerentscheid auf den Termin 26.5.2019 zu legen zusammen mit der Kommunal- und Europawahl. Das garantiert eine hohe Bürgerbeteiligung und geringe Verwaltungskosten.

„Es war und ist unser alleiniges Ziel, dass ein Bürgerentscheid rechtssicher ist und nicht im Nachhinein von einer Aufsichtsbehörde  „kassiert wird“ und damit die Bürgerinnen und Bürger, die eine hohe Erwartungshaltung an den Entscheid haben, enttäuscht werden. Damit wären unweigerlich ein Vertrauensverlust und eine Zunahme der Politikverdrossenheit verbunden. Diesen „worst case“ zu verhindern,  sehen wir als unsere politische Verantwortung an, um Schaden für die Gemeinde und deren Gremien zu vermeiden“, ergänzt Hubert Münch, SPD Fraktionschef.