Corona: Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen

Ab Montag, den 30.03. können kleinere und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Unterstützung herunterladen. Informationen zu den benötigten Angaben sind bereits jetzt auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge nimmt ausschließlich die ISB entgegen. Eingereicht werden kann der Antrag ausschließlich bei der ISB. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen.  Mit dem Zuschuss können rund 140.000 Selbstständige und Kleinunternehmen die dringend benötigte Liquiditätshilfe erhalten, so Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Mit den Zuschüssen des Bundes soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten.

Unternehmen mit über 10 Beschäftigten konnen zudem den ergänzenden „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ in Anspruch nehmen. Rheinland-Pfalz ergänzt hier mit unbürokratisch zu vergebenden, günstigen Sofortdarlehen das Programm des Bundes auf sinnvolle Art und Weise.