Forderungskatalog zur Bewältigung der Flutkatastrophe

Christoph Schmitt, SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreis Ahrweiler und SPD-Bundestagskandidat für den Wahlkreis Ahrweiler/Mayen,  hat einen Forderungskatalog aufgestellt, mit der die verheerenden Folgen der Überflutungskatastrophe im Ahrtal bewältigt werden können. Dabei geht es um mehrere Bausteine, die von einem Sonderbeauftragten des Bundes koordiniert werden müssen. Weder Kreisverwaltung noch die betroffenen Kommunalverwaltungen sind personell in der Lage eine solch große Aufgabe zu bewältigen. Es muss nach Ansicht Schmitts zwingend eine Stabsstelle eingerichtet werden, die den Wiederaufbau koordiniert. Hierfür bedarf es Experten, die auch künftige Extremwetterereignisse beim Wiederaufbau berücksichtigen und darauf achten, dass Steuergelder sowohl sinnvoll und nachhaltig als auch gerecht eingesetzt und verteilt werden. Diese Aufgabe sollte vom Bund übernommen werden. Insbesondere auch mit Blick auf mögliche vergleichbare Ereignisse in der Zukunft.

Finanzielle Hilfen

Schmitt fordert finanzielle Hilfen sowohl für Privatpersonen, Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen. Zum Wiederaufbau der gesamten Infrastruktur unter Beachtung eines besseren Hochwasserschutzes bedarf es allein in Rheinland-Pfalz rund 15 Milliarden. Für die Aufbauhilfe wurde am Dienstag der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet.

Die betroffenen Menschen benötigen schnellstmöglich eine Perspektive. Zum einen benötigen Betroffene ohne ausreichenden Versicherungsschutz finanzielle Unterstützung zum Wiederaufbau ihrer Häuser. Zum anderen benötigen sie eine Perspektive, dass alsbald die öffentliche Infrastruktur wiederhergestellt wird und es sich auch lohnt im Ahrtal wohnen zu bleiben. Das Ahrtal war eine wirtschaftlich starke Region geprägt von vielen kleinen und mittelständigen Unternehmen. Daneben sind der Tourismus und der Weinbau wichtige Säulen. Den Unternehmen muss durch schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe ein Neustart ermöglicht werden um so die Unternehmen in der Region zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu zählt auch die schnelle Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur mit Straßen, Schiene, Internet.

Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone

Selbst wenn Bund und Land mit erheblichen finanziellen Mitteln die Region unterstützen, wird es Jahre dauern, bis Infrastruktur und Häuser wiederhergestellt werden können. Im öffentlichen Bereich führen langwierige Planungs- Genehmigungs- und Vergabeverfahren zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen. Aus diesem Grund müssen bei dem Wiederaufbau von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen zwingend beschleunigte Verfahren angewandt werden oder durch Einrichtung einer Art Sonderwirtschaftszone gesetzlich verkürzt bzw. ausgesetzt werden.   

Steuerliche Erleichterungen

Auch steuerliche Anreize für den Wiederaufbau sind dringend notwendig. So sollte für einen angemessenen Zeitraum die Umsatzsteuer innerhalb der Sonderwirtschaftszone Ahr für bestimmte Leistungen (Bauwirtschaft, Tourismus, Gastronomie und Landwirtschaft) ausgesetzt oder reduziert werden. Ebenso sollten für Unternehmer an der Ahr besondere Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in ihre Betriebe geschaffen werden.

Zugang zum Kreditmarkt sicherstellen 

Der Zugang zum Kreditmarkt darf betroffenen nicht erschwert werden. Da zu befürchten ist, dass Grundstücke und Immobilien an der Ahr deutlich an Wert verlieren könnten bzw. deren Beleihungswerte von den Banken nun deutlich korrigiert werden müssen, bedarf es schnelle Regelungen um den Menschen den Zugang zum Kreditmarkt zu angemessenen Konditionen zu ermöglichen. Hier muss die KfW-Bank in Zusammenarbeit den örtlichen Kreditinstituten ein entsprechendes Kreditprogramm auflegen.

Pflichtversicherung für Elementarschäden 

Es braucht eine bundesweite solidarische Pflichtversicherung für Elementarschäden. Bisher wurden die Diskussionen um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden von der Versicherungslobby und der CDU/CSU im Keim erstickt. Es ist aber längst überfällig, dieses wichtige Thema auf die Agenda zu setzten. Ähnlich wie bei der Autoversicherung sollte es auch bei Gebäude und Hausratversicherung eine Pflicht zur Elementarschutzversicherung geben. Insbesondere darf es nicht sein, dass BürgerInnen grundsätzlich oder durch zu hohe Prämien faktisch von den Versicherungen ausgeschlossen werden.

Versiegelung von Flächen und Hochwasserschutz

Grundsätzlich muss künftig intensiver darauf geachtet werden, dass die Versiegelung von Oberflächen reduziert und die Landnutzung angepasst wird. Hochwasserschutz und Extremwettersituationen müssen in allen Bereichen (Infrastruktur, Bauen, Landwirtschaft) immer berücksichtigt  werden.