Rund 6 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer im Haushalt für 2025 prognostiziert die Verwaltung für das kommende Jahr in der Haushaltsvorlage für den Gemeinderat.
Die SPD Grafschaft dazu: „Diese Mindereinnahmen stellen uns vor eine Herausforderung. Wir müssen und wollen einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen und das ohne neue Kredite, weder für Konsum (Kassenkredite) noch für Investitionen. Nur so kann die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet und die Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörden gesichert werden Die SPD will alle Handlungsspielräume nutzen, um Bürgerinnen und Bürger nicht stärker zu belasten. Insbesondere durch die Reform der Grundsteuer B droht aber eine teils erhebliche Kostensteigerung bei einem Großteil privater Wohnhäuser in unserer Gemeinde. Dies wollen wir durch Anpassungen unserer Hebesätze möglichst kompensieren und so unvertretbare Mehrbelastungen verhindern. Auch Erhöhungen der Gebühren bei Wasser und Abwasser sind vom Tisch.
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Eine dringend erforderliche Arbeitsentlastung der Verwaltung soll durch Konzentration auf die wichtigsten investiven Maßnahmen, die tatsächlich in 2025 auch umgesetzt werden können, erreicht werden.
Keine Abstriche soll es bei den freiwilligen Ausgaben (Feuerwehr, DRK, Vereinsförderung, Aushilfskräfte Kita etc.) geben.
Die Schwerpunkte unserer Investitionspolitik liegen unverändert in den Bereichen Überflutungs- und Hochwasserschutz, Ausstattung und Bau von Schulen und Kitas, Ausstattung Feuerwehr und DRK, Unterstützung Vereine, Umwelt und Natur und Gemeindliche Infrastruktur.
Dazu verschieben wir Projekte, die voraussichtlich aus planerischen, baurechtlichen genehmigungstechnischen und/oder personellen Gründen ohnehin in 2025 nicht umgesetzt werden können in einem Volumen von rund 2,8 Mio.€.
Soweit wir anhand der Steuerschätzung im Mai 2025 eine bessere Entwicklung erkennen können werden wir über einen Nachtragshaushalt verschobene Projekte reaktivieren.
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Hebesatzung Gemeinderat 12.12.24
Position der SPD-Fraktion
Im Zuge der Grundsteuerreform und den damit verbundenen neuen Messbescheiden war im Vorfeld erwartet worden, dass die Gemeinden bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen erzielen würden. Dies auf Kosten von erheblichen Mehrbelastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Um dies zu vermeiden, hatten wir von der SPD schon im Vorfeld der Beratungen über die gemeindlichen Hebesätze den Antrag gestellt, dass die Verwaltung einen Hebesatz eruiert, die die zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften grundsätzlich nicht höher als bisher belastet.
Nun hat sich gezeigt, dass in der Grafschaft des Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer B (1, 5 Millionen Euro) im Prinzip gleich bleibt, sich aber eine Verschiebung der Steuerlast zu Lasten von Wohngrundstücken bei einer gleichzeitigen Entlastung von Gewerbeimmobilien herausstellt.
Aus unserer Sicht kann und darf es nicht sein, dass private Ein- und Mehrfamilienhäuser die steuerlich entlasteten gewerblich genutzten Grundstücke mitfinanzieren und subventionieren. Hier wollen wir durch differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und gewerbliche Immobilien gegensteuern. Dass würde konkret bedeuten, dass der
Grundsteuerhebesatz für Wohngebäude heruntergesetzt wird und der Hebesatz für gewerbliche Gebäude gegebenenfalls moderat erhöht wird. Orientierung ist das bisherige Gesamtaufkommen aus diesen beiden Bereichen. Dadurch würden weder die gewerblichen Immobilien noch die Wohnimmobilien im Gesamtaufkommen stärker herangezogen.
Die Landesregierung wird jetzt spät aber endlich dieses Vorgehen ermöglichen. Um die richtige Höhe der differenzierten Hebesätze möglichst zielgenau zu ermitteln, fehlen noch die Daten seitens des Finanzamtes, die entsprechende Anpassung der kommunalen Software und die Umsetzung vor Ort.
Fest steht aber: Es liegt in der Hand des Rates, diese Unausgewogenheit bei der Grundsteuer B durch das Instrument der differenzierten Hebesätze so zu steuern, dass unsoziale Verschiebungen weitestgehend vermieden werden können und dabei die Aufkommensneutralität für den Gemeindehaushalt gewährleistet ist.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten wir die differenzierten Hebesätze angehen. Das ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 möglich. Wie bekannt, können wir bis zum 30. Juni 2025 die Hebesätze rückwirkend zum 01. Januar entsprechend anpassen.
Wir würden uns freuen, wenn der gesamte Rat diesen Weg mitgehen würde. Unser Dank gilt dem Bürgermeister, der in Voraussicht schon die notwendigen Sitzungen im Sitzungskalender vorgesehen hat. Hier können wir dann auch einen Nachtragshaushaltsplan beraten.
SPD Grafschaft Hubert Münch