Die SPD Grafschaft weist in einem Offenen Brief an Bürgermeister Juchem auf mögliche rechtliche Bedenken in Hinblick auf die Durchführung eines Bürgerentscheids zum geplanten FOC.
Die zentrale Aussage: „Die Durchführung eines Bürgerentscheids, wie er laut Presseberichten von der CDU-Fraktion des Gemeinderats Grafschaft zur Beratung und Beschlussfassung für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragt werden soll, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken.
Nach § 17 a Abs. 2 Nr. 6 GemO ist ein Bürgerentscheid nicht zulässig über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen).“