Rechtliche Bedenken: Bürgerentscheid zu FOC

Die SPD Grafschaft weist in einem Offenen Brief an Bürgermeister Juchem auf mögliche rechtliche Bedenken in Hinblick auf die Durchführung eines Bürgerentscheids zum geplanten FOC.

Die zentrale Aussage: „Die Durchführung eines Bürgerentscheids, wie er laut Presseberichten von der CDU-Fraktion des Gemeinderats Grafschaft zur Beratung und Beschlussfassung für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragt werden soll, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken.
Nach § 17 a Abs. 2 Nr. 6 GemO ist ein Bürgerentscheid nicht zulässig über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen).“

Das komplette Schreiben