SPD-Anträge zum Nachtragshaushalt – sozial gerecht, zielführend und finanzierbar

Die Anträge der SPD Fraktion zum Nachtraghaushalt sind Vorschläge, besonders diejenigen zu  entlasten, die während der Corona Pandemie über die Maßen gefordert waren und  noch weiterhin sind.

„Es ist unser Ziel, dort zu unterstützen, wo dies durch Bund, Land, Kreis oder sonstige Institutionen  nicht oder nur teilweise möglich ist. Wir wollen bedarfsgerecht, zielgenau und auf unsere Gemeinde zugeschnitten Hilfe und Unterstützung geben. Das ist bei einer insgesamt schwierigen Haushaltlage nicht einfach, aber machbar“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Hubert Münch.  

„Besonders unsere Grafschafter Familien, die regionale Wirtschaft und unsere Vereine sollen unseren Vorstellungen nach unterstützt werden: Zum einen durch sofort wirksame finanzielle Entlastungen, zum anderen auch durch Anreize im investiven Bereich wie beim Ausbau der Glasfaseranschlüsse.“

„Wir können uns kein allumfassendes, umfangreiches und sehr kostspieliges Investitionsprogramm leisten. Wir setzten Schwerpunkte. „Es sind gerade die kleineren Maßnahmen, die in der Gesamtheit Erleichterung  für die Betroffenen schaffen. Unsere Anträge sind zielführend, sozial gerecht und finanzierbar“,  so Udo Klein, Vorsitzender der SPD Grafschaft.

Das SPD Paket umfasst insgesamt sieben Einzelanträge zu drei Themenkomplexen.  Die Details der Anträge werden im Gemeinderat erläutert.

 Direkte Entlastung für Familien mit Kindern:

  • Die Gemeinde übernimmt vom 1.3. bis 31.12. den Elternanteil der Finanzierung der betreuenden Grundschulen.
  • Die Gemeinde verzichtet auf den Elternanteil der gemeindlich organisierten Kinder- und Jugendfreizeiten. Die Gemeinde übernimmt den Elternanteil auch für Kinder- und Jugendfreizeitveranstaltungen externer Anbieter.

 Zukunftstechnologie Glasfasernetz und Photovoltaik

  • Für den Anschluss der Grafschafter Haushalte an das Glasfasernetz erhält der Anschlussteilnehmer einen  einmaligen Zuschuss von 150 €. Dieses Förderprogramm soll in 2021 weitergeführt werden.
  • Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden. Bei der Erstellung sollen Grafschafter Handwerksbetriebe besonders berücksichtigt werden.

Hilfe für Grafschafter Vereine

  • Grafschafter Vereinen werden „coronabedingte“ Mehraufwendungen vom 01.03.20 bis 31.12.20  auf schriftlichen Nachweis je Verein bis zu einer Höhe von 2.000 € erstattet.
  • Die Gemeinde übernimmt die Kosten für Schulungsseminare durch externe Anbieter zur Digitalisierung der Vereinsarbeit.
  • Die Förderung von förderfähigen kulturellen Veranstaltungen von je 250 € wird nicht mehr wie bisher auf 4 Veranstaltungen begrenzt, sondern wird für jede Veranstaltung bis zum 31.12.2020 gewährt. Dies kommt auch den Kulturschaffenden zu Gute.

Rede Udo Klein zum Nachtragshaushalt

Rede Hubert Münch zum Nachtragshaushalt