SPD Grafschaft will Straßenausbaubeiträge neu regeln

„Die SPD Grafschaft möchte die Bürgerinnen und Bürger entlasten und die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde neu regeln“, so Ortsvereinsvorsitzender Udo Klein.

Straßenausbaubeiträge werden von Anliegern verlangt, wenn eine Straße erweitert oder grundlegend saniert wird. In Rheinland-Pfalz können Städte und Gemeinden selbst bestimmen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht.  Und auch die Form und die Höhe sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht vorgeschrieben.

„Einmalige Straßenausbaubeiträge können den Betroffenen in Einzelfällen mehrere 10.000 Euro kosten. Derart hohe Beträge können Grundeigentümer selten spontan aus dem eigenen Vermögen aufbringen. Die Aufnahme von neuen Schulden oder gar der erzwungene Immobilienverkauf können die schlimmsten Folgen sein. Auch eine frühzeitige Ankündigung der Maßnahme und Stundung der Beiträge, wie dies die Gemeinde Grafschaft anbietet, verlagert das Problem nur zeitlich“, so Klein.

SPD: Straßensanierung und -ausbau gehören zur Daseinsvorsorge

Straßenerneuerung oder -verbesserung ist nach Auffassung der SPD jedoch eine Aufgabe der  Daseinsvorsorge einer Gemeinde und sollte die betroffenen Anlieger nicht überproportional  belasten. Ob eine Straße saniert oder ausgebaut wird, ist keine Entscheidung der anliegenden Grundstückseigentümer, sondern der jeweiligen Kommune – auch dann, wenn der Großteil der Baukosten dafür aktuell auf die Anlieger umgelegt wird. Dabei sind die Beteiligungsmöglichkeiten der Anlieger meist sehr eingeschränkt und oftmals reicht es nur bis zur Farbauswahl der Laternen. Die erfreuliche wirtschaftliche Situation der Gemeinde durch erhebliche Gewerbesteuer- Mehreinnahmen (wir zählen per Definition zu den wohlhabenden Gemeinden)  lassen den Spielraum für die Reduzierung der Straßenausbaubeiträge auch mittel- und langfristig zu. „Sie ist wirtschaftlich vertretbar und sozial gerecht“ so Hubert Münch, Fraktionschef der den Antrag im Rat begründete. Eine solche direkte Bürgerentlastung ist sinnvoller als Investitionen in teils krude Projekte wie z.B. der teure Bau und Unterhalt von öffentlichen Toilettenanlagen für Fernfahrer von der A 61 oder die freiwillige Kostenbeteiligung an Projekten, die allein vom Kreis zu finanzieren sind.

Die Bürgerinnen und Bürger, die durch die Gewerbeansiedlungen auch Nachteile wie zusätzliches Verkehrsaufkommen, Flächenversiegelung und steigende Grundstückspreise in Kauf nehmen müssen, sollten nach Meinung der SPD von den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer unbedingt direkt profitieren.

Es kann jeden Grafschafter Hauseigentümer treffen – früher oder später.

In der Gemeinde  Grafschaft liegt der Anteil an selbstgenutzten Wohngebäuden bei über 80 Prozent, vorwiegend freistehende Häuser bzw. Doppelhaushälften. Diese Anlieger sind bei Ausbau ihrer Straße beitragspflichtig. In fast allen Ortsbezirken stehen bis 2023 nach der Kurz- und Mittelfristplanung teils umfangreiche Straßenausbaumaßnahmen von Gemeindestraßen an. Dadurch kommen erhebliche Kosten auf die privaten Haushalte zu.

Die SPD Grafschaft hat einen entsprechenden Antrag zur deutlichen Erhöhung des Gemeindeanteiles und damit zur Reduzierung des Anliegeranteiles bei den Straßenausbaubeiträgen zur Beratung in den gemeindlichen Gremien vorgelegt. Die Verwaltung sieht rechtliche Probleme bei Änderung der Beiträge. Die SPD ist der Überzeugung, dass dies durchaus möglich ist. „Sowohl nach dem Kommunalen Abgabengesetz und auch im Einklang mit unserer Gemeindeordnung ist die von uns geforderte Senkung realisierbar – wenn man nur will“ so Udo Klein, Vorsitzender der SPD Grafschaft.

„Da sich eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus nachvollziehbaren Gründen auf Landesebene nicht abzeichnet, sollten wir als Gemeinde im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten handeln“. Der SPD  Antrag wird in den Fachausschüssen weiter beraten. Entscheidung offen.

Antrag Straßenausbaubeiträge

 

Bericht in Bonner Generalanzeiger
Bericht in Rheinzeitung