SPD-Grafschaft für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer

Eigentümer und Mieter müssen bei der Grundsteuer entlastet werden – differenzierte Hebesätze ebnen hierfür den Weg. Die aktuelle Rechtsprechung legt jedoch nahe, vorerst abzuwarten.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer ist umgesetzt. Die Grafschafter SPD hat stets betont, dass aus dieser Reform der Gemeinde keine zusätzlichen Einnahmen und den Bürgerinnen und Bürger keine höhere Belastung erwachsen darf.

Das Ziel der Aufkommensneutralität wurde erreicht: Der Ertrag aus der Grundsteuer beträgt weiterhin rund 1,522 Millionen Euro. Leider zeigte sich jedoch, dass wegen der Grundstücksbewertungen durch das Finanzamt erhebliche Verschiebungen auftraten:

  • Der Steuerertrag aus Wohngrundstücken stieg von rund 860.000 Euro auf 1,161 Millionen Euro – eine Mehrbelastung von 301.000 Euro bzw. rund 33 Prozent. 
  • Bei den Gewerbeimmobilien sank hingegen der Beitrag von 598.000 Euro auf 279.000 Euro – eine Reduzierung um über 50 Prozent.

Diese massive Entlastung des Gewerbes wird von den privaten Haushalten getragen! Dies ist die Folge einer strukturellen Schieflage im Bundesrecht, die wir Sozialdemokraten als ungerecht und nicht akzeptabel empfinden.

Zwar hat die Landesregierung RLP die Möglichkeit für die Kommunen eröffnet, durch differenzierte Hebesätze grundsteuerliche Auswirkungen zu beeinflussen. Dieses Instrument wollten wir nutzen. Durch:

  • Senkung des Hebesatzes für Wohngrundstücke von 365 auf 300 Prozentpunkte und
  • Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbeimmobilien von 365 auf 600 Prozentpunkte

wollten wir die gewerbesteuerliche Belastung wieder den Werten vor der Reform annähern.

Doch bedauerlicherweise gibt es erste Gerichtsurteile, die eine Differenzierung der Hebesätze zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien scheinbar ausschließen. Wenn man aber bei den Urteilen genauer hinsieht, eröffnen sie doch Möglichkeiten, die Hebesätze zu differenzieren und die Belastungen für Eigentümer und Mieter zu senken. Im Moment gilt aber, die weitere Rechtsbesprechung abzuwarten.

Erfreulicherweise erlaubt die Haushaltslage der Gemeinde zumindest, den Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2026 weiterhin um 100 Prozentpunkte unter dem Nivellierungssatz des Landes zu halten. Umso unverständlicher war für uns der Vorstoß der „Grünen“, die den Hebesatz auf 465 Prozentpunkte erhöhen wollten. Dies hätte zu einer weiteren Belastung insbesondere der Privathaushalte geführt.

Inhaltlich bleiben wir überzeugt: Eine Differenzierung der Hebesätze der Grundsteuer B ist notwendig und sinnvoll. Wohnen ist zu teuer geworden! Kosten zu senken und die Menschen zu entlasten ist unser Ziel. Differenzierte Hebesätze können helfen, die steigende Belastung der Wohnbevölkerung abzumildern und gleichzeitig der Gemeinde die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Grafschaft steht für seriöse und verantwortungsvolle Politik. Wenn die weitere Rechtsprechung den Weg hierzu eröffnet, werden wir im nächsten Jahr einen entsprechenden Antrag einbringen. Dieser könnte dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Getreu unserem Motto: SPD – soziale Politik für Dich!