Bürgerinnen und Bürger wurden bei der Grundsteuerreform belastet, das Gewerbe entlastet.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform musste spätestens für das Jahr 2025 umgesetzt werden. Und wie von vielen befürchtet, hat sich nach der Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt der Grundsteuerwert für Wohnimmobilien massiv erhöht. Bei gleichbleibendem Hebesatz der Gemeinde führt dies zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. So ist in der Gemeinde Grafschaft der Steuerertrag für Wohngrundstücken von rund 860.000 Euro auf 1,161 Millionen Euro gestiegen. Die Belastung für Hauseigentümer und Mieter ist somit um rund 33 Prozent größer geworden.
Genau andersherum verhält es sich bei den Gewerbeimmobilien. Hier hat sich durch die neue, niedrigere Neubewertung der Steuerertrag bei gleichbleibendem Hebesatz von 597.000 im Jahr 2024 auf 280.000 Euro im Jahr 2025 verringert. Eine Minderbelastung von 53 Prozent.
Somit tragen die gewerblichen Immobilien nur noch 18 Prozent zum Steueraufkommen der Gemeinde bei; gegenüber 40 Prozent in 2024. Bei insgesamt gleichbleibendem Steuertrag wird die Entlastung der Gewerbeimmobilien in großen Teilen von den Hauseigentümern und den Mietern getragen.
SPD will gegensteuern
Diese Belastungsverschiebung ist unseres Erachtens ungerecht und nicht akzeptabel. Hier liegt eine Unwucht vor, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt wurde. Vielmehr war die Absicht, dass die Belastung für alle unverändert bleiben sollte. Dies kann nur durch eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer erfolgen. Jedoch gibt das Land einen durchschnittlichen Wert für diesen vor, von dem die Gemeinden nur abweichen können, wenn sie einen ausgeglichenen Haushalt haben und keine Landesmittel in Anspruch nehmen. Diese Voraussetzung erfüllt die Gemeinde Grafschaft. Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass dies durch teils schmerzhafte Einsparungen bei der Haushaltsaufstellung erreicht wurde. Aber dadurch kann die Gemeinde Grafschaft ihre Hebesätze weiterhin selbst gestalten und unter dem Nivellierungssatz des Landes bleiben.
Wir können diese Unwucht auf kommunaler Ebene ausgleichen! Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen hierzu die Möglichkeit eröffnet mit differenzierten Hebesätzen die grundsteuerlichen Auswirkungen zu beeinflussen. Dieses Instrument wollen wir nutzen! Die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger muss verhindert werden. Die Gemeinde Grafschaft kann bis Ende Juni neue Hebesätze beschließen, die dann rückwirkend auf den 01. Januar 2025 wirksam werden.
Wohnen wir zu teuer! Gerade für junge Familien und Rentner – auch in der Grafschaft. Diese Kosten zu senken muss unser Ziel sein. Wohnen ist ein Grundrecht und muss bezahlbar sein.
Die SPD schlägt vor:
- den Hebesatz für Wohngrundstücke von 365 Prozentpunkten auf 300 Prozentpunkte zu senken und dadurch die Kostenentwicklung zu dämpfen,
- den Hebesatz für Gewerbeimmobilien von 365 Prozentpunkten auf 600 Prozentpunkte zu erhöhen,
- den Hebesatz für unbebaute Wohngrundstücke ebenfalls auf 600 Prozentpunkte zu erhöhen.
Dadurch würde die Mehrbelastung der Wohngrundstücke deutlich reduziert und die Belastung der Gewerbeimmobilien leicht gesenkt. Gleichzeitig würde aber die höhere Besteuerung von unbebauten Baugrundstücken einen Anreiz zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum schaffen. Für die meisten Betroffenen eine konkrete Steuerentlastung – soziale Politik für Dich!