Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist trauriger Alltag – mitten in unserer Gesellschaft.
Gewalt gegen Frauen geschieht jeden Tag, überall und mitten in unserer Gesellschaft – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Die Zahlen sind erschütternd: Laut Bundeskriminalamt wurden 2024 in Deutschland 132 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet. Das bedeutet: Alle zwei bis drei Tage wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet. Und auch wenn nicht jeder Mann gewalttätig ist, kennt jede Frau einen Mann, der es sein könnte. Denn jede fünfte Frau hat in einer (Ex-)Partnerschaft körperliche Gewalt erlebt – die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen (Quelle: UN Women Deutschland).
Gewalt gegen Frauen darf niemals hingenommen, verharmlost oder verschwiegen werden. Sie ist kein privates Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wir müssen ihr entschieden entgegentreten und sie konsequent bekämpfen – in allen Lebensbereichen, analog wie digital.
Frauen wirksam schützen – auch im digitalen Raum
Gewalt verlagert sich zunehmend ins Digitale. Intime Bilder werden ohne Einwilligung verbreitet, Deepfakes erstellt, Identitäten missbraucht und Frauen digital überwacht oder bedroht. Auch hier braucht es wirksamen Schutz und klare rechtliche Konsequenzen.
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Damit sollen bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Betroffene sollen unter anderem besser gegen die unbefugte Verbreitung intimer Bilder und Deepfakes, Identitätsmissbrauch sowie unbefugte GPS-Überwachung vorgehen können. Außerdem sollen sie leichter Auskunft über die Täter erhalten und die Löschung rechtswidriger Inhalte sowie eine zeitweise Accountsperre beantragen können. Der Gesetzentwurf wird nun in Bundesrat und Bundestag beraten.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz nach spanischem Vorbild. Es wurde im Juli 2026 verkündet und tritt am 1. Juli 2027 in Kraft. Damit sollen gefährdete Frauen besser geschützt und Täter konsequenter in die Verantwortung genommen werden.
Klare Grenzen setzen – sexualisierte Gewalt konsequent bestrafen
Auch beim Schutz vor K.-o.-Tropfen sind gesetzliche Verbesserungen geplant. Künftig soll deren Einsatz im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung als Verwendung eines gefährlichen Tatmittels gewertet werden. Vorgesehen ist eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Gesetzentwurf soll in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten werden.
Darüber hinaus liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vor, der auch gegen sogenannte Catcalling vorgehen soll. Erhebliche verbale und nonverbale Belästigungen, die darauf abzielen, Frauen zu bedrängen oder einzuschüchtern, sollen künftig strafbar sein.
Auch bei der Strafverfolgung von Sexualstraftaten sind Verbesserungen vorgesehen: Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung soll einheitlich auf 20 Jahre angehoben werden. Für gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten.
Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Jeden Tag.
Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November macht auf ein Problem aufmerksam, das nicht an einem einzigen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen darf. Wir müssen hinschauen, Betroffene unterstützen, Täter zur Verantwortung ziehen und die Rahmenbedingungen für ein gewaltfreies Leben schaffen.
Gewalt gegen Frauen ist kein Schicksal. Sie ist kein Privatproblem. Und sie ist nicht hinnehmbar.
Einladung zur Online-Veranstaltung
Am 25. November um 13:30 Uhr laden wir herzlich zu unserer Online-Veranstaltung ein:
„SPD Frauen x Stefanie Hubig | Tag gegen Gewalt an Frauen“
Wir wollen über Gewalt gegen Frauen, wirksame Schutzmaßnahmen und die politischen Herausforderungen sprechen. Sei dabei! Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

